ZI Mannheim

Pflegerische Hilfskraft (m/w/d)

Das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit steht für international herausragende Forschung und wegweisende Behandlungskonzepte in Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Suchtmedizin.
Für unser Schlaflabor suchen wir zur Verstärkung unseres Teams eine Pflegerische Hilfskraft (m/w/d) mit einem Stellenanteil von 30 Std./Monat. Die Stelle ist für zwei Jahre befristet. 

Ihre Aufgaben

  • Anbringen, Ableiten und Überwachen von Nachtschlafableitungen (nach Einarbeitung)
  • Betreuung von Patienten sowie Probanden während der Nacht
  • Dokumentieren von schlafbezogenen Ereignissen während der Ableitung

Unsere Erwartungen an Sie

  • Fähigkeit, sich in das neue Tätigkeitsfeld einzuarbeiten und im Nachtdienst zu arbeiten
  • Umgang mit technischen Geräten, PC-Kenntnisse
  • Einfühlsamer Umgang mit Patienten sowie Probanden
  • Kommunikative Fähigkeiten
  • Zuverlässiges, selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten

Das können Sie erwarten

  • Eine interessante Tätigkeit in einem Klinikum und führenden Forschungsinstitut
  • Sympathische Kolleginnen und Kollegen und eine freundliche Arbeitsatmosphäre
  • Fachbereichsbezogene Einführung und Einarbeitung
  • Interne und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Jobticket als Deutschlandticket
  • Gute Erreichbarkeit und zentrale Lage im Herzen von Mannheim
  • Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Vergütung nach TV-L und die damit verbundenen Sozialleistungen nach den tariflichen Regelungen des Öffentlichen Dienstes

Kontakt

Mitarbeiter des Schlaflabors, Tel.: 0621 1703-1783

Wir stehen für Chancengleichheit

Menschen mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das ZI strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Qualifizierte Frauen sind daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen.

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